Welche Kinder sind zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig?
- alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (bei Kindern, die im Juli, August oder September 2025 sechs Jahre alt werden (=Korridorkinder), entscheiden die Eltern nach der Teilnahme an der Schuleinschreibung bis spätestens 10.04.2025, ob ihr Kind eingeschult werden soll)
- alle Kinder, die bereits zurückgestellt wurden
- alle Kinder, deren Eltern sich im Vorjahr für eine spätere Einschulung entschieden habe
Schulanmeldung (ohne Kind)
–> den Termin haben Sie bereits erhalten (durch Eintragen in die Liste am Info-Abend oder per Post)
–> bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Bestätigung über Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung
- Impfpass oder Mitteilungsbogen zum Nachweis der Masernimpfung
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
- freiwillig: Info-Bogen vom Kindergarten
Schuleinschreibung (mit Kind!) am 19. März 2025